Apotheken-Notdienst

Heute :
Apotheke am Hoffmannhaus
Westerstr.6
38442 Wolfsburg-Fallersleben
Tel.: 0 53 62 / 34 67

Reislinger Apotheke
Gerta-Overbeck-Ring 11
38446 Wolfsburg - Reislingen
Tel.: 0 53 63 / 7 16 06

Morgen :
Osterloh-Apotheke
Westerstr. 23
38442 Wolfsburg-Fallersleben
Tel.: 0 53 62 / 30 19

Apotheke Nordsteimke
Hehlinger Str. 21
38446 Wolfsburg - Nordsteimke
Tel.: 0 53 63 / 12 44

Beginn und Ende des Notdienstes jeweils um 8.00 Uhr morgens
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Werbung für Ärzte - gleich zu Beginn ein deutliches – Ja!
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Rechtliches
Werbung für Ärzte - gleich zu Beginn ein deutliches – Ja!

Ärzte, auch Zahnärzte und Tierärzte, dürfen im Internet werben!


Es gibt zwar immer noch bestimmte kleinere oder größere Behinderungen, aber grundsätzlich dürfen Sie für Ihre Praxis werben. Und das ist auch gut so. Die Zeiten in denen ein Arzt. ein Zahnarzt oder Tierarzt seine Praxis aufgesperrt hat und über die Auslastung nicht nachzudenken brauchte, sind schon lange endgültig vorbei. Besonders wichtig für Ärzte ist dabei nicht nur die Praxis auszulasten, sondern auch die „richtigen“ Patienten anzusprechen. Dieses sind Privatpatienten bzw. Patienten die auch bereit sind, für Zusatzqualifikationen bzw. Zusatzleistungen des Arztes zu bezahlen.

Sollte dieses nicht gelingen kann es passieren, dass der Traum von der eigenen Praxis bald in einem Alptraum endet.

Welche Regeln es für die rechtlich korrekt gestaltete Werbung gibt, können Sie in den nachfolgend bereitgestellten Bekanntmachungen, die auch zum vorbeugenden Schutz vor möglichen Abmahnungen gründlich gelesen und immer Beachtung finden sollten, nachlesen. Diese sind u.a. auch als Wettbewerbs- und Werbebestimmungen für Ärzte festgeschrieben und gültig.

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Was dürfen Ärzte im Internet Drucken

Rechtliche Informationen für den ärztlichen Internetauftritt

 

Der 103. Deutsche Ärztetag in Köln hat im Mai 2000 Beschlüsse zur Novellierung der Muster-Berufsordnung, insbesondere bezogen auf Vorschriften der beruflichen Kommunikation (§§ 27, 28 i.V. mit Kap. D I, Nr. 1-6) und der berufsrechtlichen Regeln für den Praxisverbund (Kap. D II, Nr. 11 i.V. mit Nr. 8) gefasst, die ein breites Echo in den Medien gefunden und aufmerksames Interesse bei der Ärzteschaft ausgelöst haben.

Um dem berechtigten Informationsinteresse von Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, sollen künftig nicht nur von den Ärztekammern verliehene Qualifikationen ankündigungsfähig sein, sondern auch über besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in der jeweiligen Arztpraxis ausgeübt werden, kann auf sog. Arzt-Homepages und in elektronischen Ãrzteverzeichnissen im Internet hingewiesen werden.

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Checkliste für die gute medizinische Website

Ärztekammer Niedersachsen
Online-Redaktion
 
Checkliste für die gute medizinische Website

 

Hannover, im August 2007

Die „Checkliste für die gute medizinische Website“ ist ein Ergebnis der Wettbewerbe „Gute/Beste medizinische Website“, den die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztlichen Vereinigung seit dem Jahr 2001 durchführen. Sie soll niedersächsischen Ärztinnen und Ärzten helfen, ihre Internetpräsenz sowohl in inhaltlicher, als auch in rechtlicher und technischer Hinsicht optimal zu gestalten.

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